Dezember 18

EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop (MOSS) Neuerungen 2015

Heute habe ich mal einen administrativen Artikel geschrieben :). Ich bin in Gesprächen mit meinem Finanzamt auf diese Informationen gestoßen und finde sie wichtig.

Die EU hat für 2015 weitreichende Neuerungen in der Umsatzsteuerberechnung und -bearbeitung beschlossen.

Wenn du schon eBooks über Amazons KDP (Kindle Direct Publishing) veröffentlicht hast, dann weißt du schon:

Der 1. Jänner 2015 bringt große Veränderungen

EU Europäische Union - MOSSDu hast vielleicht im KDP-Newsletter auch diese Woche wieder gelesen, dass auch für eBooks mit Beginn des nächsten Jahres der Mehrwertsteuersatz des Wohnsitzes des Käufers, der Käuferin entscheidend. Für Österreich also 20 % für Deutschland 19 % …

Bei den Verkäufen über Amazon ändert sich für dich hauptsächlich im Verhältnis Umsatz zu Gewinn etwas. Bisher verrechnete Amazon die Luxemburger Umsatzsteuer von 3 % für eBook-Verkäufe in alle EU-Länder.

Hier ist für dich vor allem die Frage wichtig: Erhöhst du deine Preise, um weiter den gleichen Gewinn pro verkauftem eBook zu haben?

Mehr Informationen zu diesem Teil der Änderungen findest du hier:

Die Konsequenzen dieser Veränderung können jedoch wesentlich weitreichender für dich sein und hier komm MOSS ins Spiel.

Ist MOSS für dich wichtig?

MOSS ist nicht nur für Onlin-Shops wichtig
Die Neuregelung betrifft Online-Shops UND online Trainings- und Coachingangebote

Was ist MOSS, was ist ein EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop und was hat das mit mir zu tun – das fragst du dich jetzt vielleicht, oder noch nicht …

MOSS ist für dich dann interessant, wenn du selbst deinen Unternehmenssitz in einem EU-Staat hast, umsatzsteuerpflichtig bist und elektronisch erbrachte sonstige Leistungen an Konsumenten oder Kleinunternehmerinnen (nicht umsatzsteuerpflichtig) erbringst.

Was sind elektronisch erbrachte sonstige Leistungen? Zum Beispiel der Verkauf von eBooks, mp3-Downloads, Online-Kursen, Coachings und Trainings via Skype oder andere elektronische Wege … Ich habe das mit dem zuständigen Mitarbeiter in meinem Finanzamt in Wien besprochen: Das gilt für Online-Shops genauso wie für Online Trainings- oder Coachingsessions.

Ist das Teil deines Business? Dann weißt du spätestens jetzt auch schon, dass für die Berechnung und Abführung der Umsatzsteuer ab 01.01.2015 nicht mehr dein Geschäftssitz, sondern der Wohnort des Kunden, der Geschäftssitz der Kundin ausschlaggebend ist.

Das bedeutet für dich, dass du verpflichtet bist, dich in jedem EU-Staat, in den du verkaufst, umsatzsteuerlich registrieren zu lassen, dir eine eigene Steuernummer zu holen. Du darfst die jeweilig anwendbare Umsatzsteuer ausrechnen (oder ausrechnen lassen) und die eingesammelte Umsatzsteuer nach Abgabe einer Erklärung an die zuständigen Finanzämter der betreffenden Staaten abführen.

Das ist ein sehr hoher Verwaltungsaufwand!!!

Die Lösung ist der EU-Umsatzsteuer-One-Shop-Shop (MOSS)

Mit 1. Jänner 2015 gibt es dafür eine einfache Lösung. Du registrierst dich bei deinem Finanzamt – etwa über Finanzonline in Österreich – und meldest dich für das MOSS-Programm an. MOSS steht übrigens für Mini-One-Stop-Shop.

Damit kannst du dann sämtliche EU-Umsatzsteuerangelegenheiten über dein eigenes Steuerkonto regeln.

Du gibst zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise elektronisch eine Erklärung zu deinen Einnahmen über MOSS ab und führst den Betrag direkt an dein zuständiges Finanzamt ab, das sich um die entsprechende Weiterleitung an die zuständigen Finanzämter in den anderen Staaten kümmert.

Wie komme ich zu diesem Programm?

Finanzonline_MOSS_RegistrierungDeine Registrierung für MOSS kannst du direkt über dein Finanzonline-Konto machen, dauert etwa 2 Minuten. Voraussetzung ist natürlich, dass du eine gültige UID-Nummer hast.

Du kannst dich jetzt schon anmelden, der Programmstart ist der 1. Jänner 2015.

Die genauen Einzelheiten findest du auf einem Infoblatt des Finanzamts erklärt. https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/umsatzsteuer/FAQ_MOSS.html

Ich finds klasse und habe mich schon angemeldet!

Persönlich recherchiert und getestet habe ich den Prozess für Österreich. Nachdem das eine EU-weite Regelung ist, findest du auch für Deutschland sicher die passenden Schritte.

Viel Spaß und hohe Umsätze wünsche ich dir!

Be wonderful!

Tom

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Tags

Abrechnung, Amazon, Buch, eBook, EU, Europäische Union, MOSS, Onlinemarketing, Tipps, Umsatzsteuer, Verkauf, Veröffentlichen


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